Darf ich das? Selber Schnaps brennen

Darf ich das? Selber Schnaps brennen

Ich saß so in Gedanken im Garten, und da kam mir der Gedanke, darf ich eigentlich selbst Schnaps brennen? Also, nach der Entspannung im Garten, ran an die Suchmaschine und Infos suchen. Heute geht es, also an die Frage darf ich das, meine Eigene Spirituose machen.

Eins kann ich euch schon einmal vorne weg sagen, in Deutschland ist das brennen von Schnaps für Privatpersonen, mit klaren rechtlichen Bestimmungen und wenn wir keine Brennerlaubnis haben, dürfen wir keine Spirituosen brennen. Und das erkläre ich hier mal ein bisschen Näher.

Schnaps brennen, Legal oder Illegal?

Ja, was ist den es den nun, Legal oder Illegal. Leider ist es verboten in Deutschland, sich selbst den Schnaps zu destillieren. Selbst kleine Mengen sind mittlerweile verboten und das aber erst seit 2018, vorher durfte man 0,5l, für den Eigengebrauch herstellen. Doch ist unserem Staat aufgefallen das, ihm da jede Menge Steuergelder durch die Lappen gehen.

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Also wurde es dann verboten, alle Klein Destillen dürfen aber in den Haushalten bleiben, da die meisten zu Dekorationszwecken genutzt werden. Den genauen Gesetz Text kann man im Alkoholsteuergesetz und in der Alkoholsteuerverordnung nach lesen.

Hier eine Kurzform

Alkoholsteuergesetz 2 (AlkStG) § 38 Übergangsbestimmungen

(1) Die am 31. Dezember 2017 nach dem Branntweinmonopolgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1650) geändert worden ist, geltenden Erlaubnisse gelten ab dem 1. Januar 2018 entsprechend der nachfolgenden (2) Für am 31. Dezember 2017 nach § 57 des Branntweinmonopolgesetzes zur Abfindung zugelassene Brennereien gilt die Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 ab dem 1. Januar 2018 als widerruflich erteilt. Das Hauptzollamt informiert die betroffenen Personen hierüber schriftlich bis zum 31. Dezember 2020.

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(3) Für natürliche Personen, die ihre Eigenschaft als Stoffbesitzer nach dem Branntweinmonopolgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen verloren haben, treten ab 1. Januar 2018 die Rechtsfolgen des § 11 Absatz 4 ein.

(4) Die Anzeigepflicht nach § 32 Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2017 im Besitz eines zur Gewinnung oder Reinigung von Alkohol bestimmten Brenn- oder Reinigungsgeräts waren und dies dem Hauptzollamt bereits nach dem Branntweinmonopolgesetz angezeigt haben.

Doch warum ist es Verboten

Hier möchte unser Staat uns schützen, und hier die Gefahren bei der Selbstherstellung minimieren. Wir alle haben in den Medien schon gelesen das es durch gepanschten Alkohol zu Todesfälle oder zu ernsthaften Verletzungen kam. Denn beim Destillieren kann ganz viel schief gehen, in besonderen wenn die nötige Erfahrung fehlt. Was bei Privaten Schnapsbrennern der Regelfall ist.

Aber neben der Abwehr von Gesundheitsgefahren will der Gesetzgeber die Umgehung der Branntweinsteuer, auf Grund der Steuerhinterziehung durch das Schwarz brennen verhindern. Der Staat versucht das durch eine legale Erlaubnispflicht oder durch Selbstanzeigen sich hier ein Überblick zu verschaffen, in dem er entsprechende Gesetze vorlegt.

Destillieren als Hobby

Wenn du eine offizielle Lizenz zum Brennen hast, dann darfst du das machen. Hast du das nicht dann verstößt du gegen die zollamtlichen Anzeigepflichten. Darüber hinaus musst du dein gebrannten Alkohol versteuern.

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Tust du das nicht, handelt es sich hier schon um eine Steuerhinterziehung(vgl. §370 Abgabeverordnung). Hast du aber eine Lizenz, und produzierst zu viel und zeigst den Überschuss nicht an, begehst auch schon eine Steuerhinterziehung. Du merkst der grade zwischen legal und illegal ist schmal.

So wurde ein Polizist wegen derartiger Vergehen zunächst vom Amtsgericht Kaiserslautern zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Anschluss wurde er im Jahr 2006 wegen der Verfehlung, die auch Dienstvergehen darstellen, vom Verwaltungsgericht Trier in seinem Dienstgrad vom Polizeihauptmeister zum Polizeiobermeister zurückgestuft. Der Polizist, der Obstbaumbesitzer war und mit in nicht angezeigter Nebentätigkeit in einer Abfindungsbrennerei Schnaps brannte, überzog das ihm zustehende Kontingent und führte für den gebrannten Alkohol keine Steuern ab

(vgl.VG Trier, Urteil vom 16. November 2006 – Az.: 3 K 400/06.TR )

Ist das Destillieren bei uns erlaubt

Der Besitz einer Destille bis zu einem Fassungsvolumen von ca. 2l, ist in Deutschland erlaubt und nicht strafbar. Ist das Fassungsvolumen bei über 2l muss das offiziell beim Zoll angezeigt werden.

Die Erlaubnis zum Besitz einer Destille ist, aber von einer Erlaubnis zum Destillieren zu unterscheiden. Generell ist die Gewinnung von Alkohol durch Destillieren, nach einer Gesetzesänderung Anfang 2018 hier bei uns pauschal untersagt. Aber das Destillieren an sich ist nicht verboten, da du z.b. bestimmte Aroma-öle oder dir selbst Wasser destillieren darfst.

Wann darf ich Alkohol selber brennen

Um für den Eigenbedarf in Deutschland Schnaps zu brennen , ist der einzige weg über eine sogenannte Abfindungsbrennerei. Die gesetzlichen Grundlagen hier für sind aber sehr streng für Privatpersonen. Du musst laut Voraussetzung „Stoffbesitzer“ sein, heißt du musst den Grundstoff selbst liefern, in dem Fall Obstbauer oder Ähnliches. Diese Regelung richtet sich vornehmlich an Obstbauern, die ihre Produkte mit einer entsprechenden Erlaubnis in einer fremd Brennerei verarbeiten.

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Jetzt kommt aber noch ein großes Manko, und zwar geht das nur in bestimmten Regionen von Deutschland. Es handelt sich hier um ein historisches Besitzstandprivileg, die Hauptregionen befinden sich meist im Süden und im Südwesten von Deutschland. Wenn du als Stoffbesitzer alle Erfüllungen und in dieser Region, dann kannst du mit einer Einfachen Abfindungsanmeldung beim Hauptzollamt eine entsprechende Brenngenehmigung erwerben. Doch stehen dir hier regional eine begrenzte Kapazität zu Verfügung. Hast du jedoch die Genehmigung das darfst du bis 50l Branntwein im Betriebsjahr herstellen.

Brennlizenz beantragen?

Im Grundsatz darf man das, aber eine Brennerlaubnis wird hier nur erteilt für eine Abfindungsbrennerei wenn du Privatperson und Stoffbesitzer bist. Und du musst auch hier die für deine gebrannte Menge, die Alkoholsteuer zahlen.

Woraus wird Schnaps gebrannt?

Für das Brennen von Schnaps braucht es grundsätzlich folgende Grundzutaten:

Wasser

Zucker

Turbohefe

Obst als Aroma Lieferant

Fazit

Du darfst schon deinen eigen Schnaps machen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jetzt musst du dich aber fragen, ob dir dieser Aufwand es dir wert ist. Um deinen Eigenen Schnaps herstellen zu lassen.

In diesem Sinne „Träumt nicht euer Abenteuer, lebt es!“

Wichtig:

Dieser Artikel, ist keine Rechts Beratung und ist auch nicht als diese Anzusehen!

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