Das E-Bike

Das E-Bike

Ja auch ich komme nicht mehr drumherum, ich befasse mich seit einiger Zeit damit, mir ein E-Bike zuzulegen, aber was ist ein E-Bike überhaupt und darum geht es heute. Ich werde versuchen, euch das einfach zu erklären.

Was ist ein E-Bike?

Im Prinzip ist ein E-Bike, ein modifiziertes Fahrrad, das zur Unterstützung einen elektronischen Hilfsmotor hat. Im Fachhandel wird zu einem E-Bike auch Pedelec als Oberbegriff gesagt. Die wörtliche Übersetzung aus dem englischen Pedal –electric–Bicycle, also Pedal – Elektrofahrrad.
Die ersten Fahrräder mit Hilfsmotor gab es schon von 1900, jedoch nicht unter dieser Bezeichnung.

Erst nach 1945 wurde der Grundstein für unser heutiges E-Bike gelegt, von einem Herr Gelhart1985.
Die ersten Prototypen gab es dann Mitte der 90er Jahre, diese Prototypen wurden von Yamaha auf den Markt gebracht. Erst dann kamen so langsam auch andere Hersteller auf den Markt, wie BK Tech (heute Flyer), Meridaund Knast.

E-Antrieb

Der E-Motor wird am Vorderrad, Hinterrad oder Mittelmotor verbaut. Es gibt zudem viele Nachtrüstungsmodelle, die sogenannten Reibrollen, bei dem ein Außenlaufmotor direkt die Kraft an die Räder weiter gibt.
Die meisten Fahrräder haben eine Anzeige für die Batterieladeanzeige und eine Motorkrafteinstellung. Die ermöglicht den Unterstützungsmodus zuzuschalten in der Stufe wie man ihn haben möchte.
Je nachdem wie das Gewicht, Motorisierung, und die Akkuunterbringung ist. Werden der Fahrradrahmen und Standardteile genau angepasst, sodass das E-Bike unserer Straßenverkehrsverordnung entspricht.

Reichweite und Lebensdauer

In der Regel kann man mit einem Akku der eine Kapazität von 10 AH. Also bei einer Spannung von 36 V, im Schnitt 21 Km/h fahren, mit meinem Körpergewicht. Die Umwandlung elektrischer Energie erfolgt, abhängig von dem Wirkungsgrad des Motors und der Motorsteuerung unter dem Wärmeverlust.
Die Wärmeverluste liegen etwa bei 25 %. Doch kann man in der Praxis nie sagen, ob die Angaben stimmen. Da man beim Fahren eines Pedelecs immer noch selber mitarbeiten muss, und hier den Motor unterstützend hinzuschalten kann. Eine gesamte Reichweite kann somit kaum genannt werden, da hier verschiedene Faktoren auch noch eine Rolle mitspielen. Wie Gewicht, Wegsteigerung, Größe des Akkus, Reifendruck und oder welcher Unterstützungsmodus aktiviert ist.


Wer sein Unterstützungsmotor mit bedacht zuschaltet, der kann eine Reichweite von bis zu 120 KM erreichen. Bei vielen Modellen werden standardmäßig 2 nacheinander zuschaltbare Akkus verbaut, in den Gepäcktaschen untergebracht sind.
Je nach Außentemperatur beeinflusst auch das die Reichweite. Hier kann es dann sein, dass die Reichweite dann kürzer ist, bei gleicher Akkukapazität. Die allgemeine Aufladedauer der Akkus beträgt bis zu 12 Stunde. Dieses hängt aber auch hier vom Verbrauch und auch des Ladegeräts ab.
Die meisten Akkus halten bei regelmäßiger Teilaufladung bis zu 5 Jahre. Danach kann es, dass die Ladung länger dauert. Fällt die Leistung aber unter 50 % der ursprünglichen Kapazität, sollte ein neuer Akku gekauft werden.

Sicherheit und Umweltschutz

Wie auch bei Fahrrädern sollten E-Bikes dieselben technischen Voraussetzungen haben wie Standard-Fahrräder. Von einer funktionierenden Lichtanlage bis hin zu ausreichenden Bremsen.
Bei Pedelecs, die maximal 45 Km/h schnell werden können. Ist eine Fehleinschätzung der Geschwindigkeit meist ein großes Potenzial für einen Unfall. Weil hier wie bei einem Auto die Abstände zu anderen Fahrzeugen oder Hindernisse fehlinterpretiert werden können.
Auch beim E-Bike sollte sie eigene Sicherheit beachtet werden. So ist das Tragen von eines Schutzhelms zu empfehlen. Dass kann bei einem Sturz den Kopf vor größeren Schäden schützen, wie bei einem normalen Fahrrad halt auch.


Beim E-Bike solltest du auch öfter nach der Kette und auch nach den Bremsen schauen, da diese sich schnell abnutzen. Auch regelmäßige Inspektionen von einem Fachmann solltest du machen, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Sprich mit deiner Versicherung, wie es im Falle eines Unfalls ist, wie ist das geregelt.
Wie auch bei einem E-Auto kann der im Fall eines Brandes nur mit viel Aufwand gelöscht werden. In einem Spezial Behältnis und auch muss durch die Feuerwehr ein größerer Aufwand betrieben werden für den Abtransport des Brandguts.
Beim Umweltschutzscheiden sich die Geister. Auf der einen Seite ist es gut, wenn man den Akku zur Unterstützung hat. Aber einen CO₂ Ausstoß hat man trotzdem, was man bei einem herkömmlichen Fahrrad war. Auch hat aber nicht so einen intensiven Ausstoß. Und dann die Herstellung dieses Akkus. Diese Herstellung hat gut 55- 75 KG CO₂ Emissionen je Kw/h.


Auch bei der Gewinnung von den Rohstoffen wie Lithium werden große Umweltschäden verursacht. Klar ist das, dass zu Recycling dieser Akkus hohe Priorität hat. Hier werden dann Kupfer, Stahl, und Cobalt gewonnen und werden wieder verwendet.
Doch das geht nur, wenn du die Akkus korrekt entsorgst und das auch des richtigen Recyclings stellen. Wie einen Wertstoffhof oder Ähnliches. Halte dich da an deine Gemeinde oder an deine Stadt. Sie kann dir genau sagen, wo du diese Akkus entsorgen kannst.

Rechtliche Begriffsbestimmungen


Fahrrad

Alle Elektroräder, die ab 6 km/h eigenes Treten voraussetzen. Mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt ausgestattet sind. Dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert. Bei 25 km/h oder wenn der Fahrer im Treten einhält, automatisch abschaltet wird.

Diese sind keine Kraftfahrzeuge und werden genauso behandelt wie ein Fahrrad, fallen aber als Pedelec unter die europäische Maschinenrichtlinie. Es gelten dieselben Vorschriften bzgl. Radwegbenutzung und ausgeschilderte Radwegbenutzung nicht in Fußgängerzonen.

Es besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Auch kommt keine verschuldensunabhängige Haftung des Fahrers für betriebsbedingte Schäden in Betracht. In diese Kategorie fallen 95 % aller verkauften elektromotorisch unterstützten Zweiräder.

E-Bike, Kleinkraftrad, Mofa, Leichtmofa

Alle Elektroräder, die höchstens 25 km/h fahren können und keinerlei eigenes Treten voraussetzen, sind entsprechend STVO E-Bikes. Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb.
Der sich auf eine baubedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abgeregelt. Die Zusatzzeichen für Mofas gelten nicht für E-Bikes und umgekehrt! Sie müssen die Fahrbahn benutzen, aber Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen. Mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer.


Bezüglich Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechen sie Mofas und sind damit nicht Fahrerlaubnis pflichtig, benötigen aber eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas. Betriebserlaubnis, Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungs-Kennzeichen sind notwendig und es besteht Helmpflicht.
Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 20 km/h. Handelt es sich nach Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) um die Untergruppe der Leichtmofas und ist von der Helmpflicht befreit.

Kleinkraftrad

Alle Elektroräder, deren Elektromotor eine maximale Nenndauerleistung von 4 kW. Eine baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben, sind Kleinkrafträder.

Dazu gehören Pedelec-Importe, die auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h ausgelegt sind. Als auch Speed -Pedelecs – diese sind gemäß EU Verordnung 168/2013. Bei einer Geschwindigkeit und bei einer Leistung von 4kW ebenso wie Elektroroller begrenzt. Zusätzlich aber durch eine Tretkraft Unterstützung von 400 %.

Bei einer Tretleistung von 200 W steht damit 1 kW zur Verfügung. Das ist bei aufrechter Sitzposition gerade ausreichend für 45 km/h.
Die Kleinkrafträder sind Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L1e. Du benötigst eine Betriebserlaubnis, Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungs-Kennzeichen.
Der Fahrer braucht eine Fahrerlaubnis und es besteht Helmpflicht. Auch wenn kein eigenes Treten erforderlich ist, handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor.

Fazit

Wie du siehst ist es gar nicht so einfach ein E-Bike zu verstehen, wobei hier sich auch die Technologie ständig weiter entwickelt und auch die Industrie weiß das dieser Markt eine Zukunft hat.

In diesem Sinne „Träumt nicht euer Abenteuer, lebt es!“

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